MICHELIN Alpin 7 235/55 R17 103V
Technische Daten
Beschreibung
MICHELIN Alpin 7 Winterreifen
- Erleben Sie eine überzeugende Kontrolle im Winter mit dem MICHELIN Alpin 7
- Präzises Handling auf verschneiten und nassen Straßen
- Hohe Kontrolle auf Schnee durch optimierte Bremsleistung und Traktion im Vergleich zum Vorgängermodell Alpin 6, basierend auf Schneebremsversuchen und Schneebeschleunigungstests. In der Dimension 205/55 R16 91H auf einem VW Golf 8 durchgeführt.
- Hohe Langlebigkeit
- Geringerer Energieverbrauch durch verbesserten Rollwiderstand im Vergleich zum Vorgänger Alpin 6. Basierend auf Rollwiderstand-Tests in der Dimension 205/55 R16 91H.
- Geeignet für Elektroautos und Hybride
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm