Typisch bei den meisten Modellen ab Baujahr 2000. Hier wird in der Praxis nach drei Situationen unterschieden:
- 1a – gleiche Reifengröße, anderer Hersteller (Dimension und Bauart bleiben gleich):
Das ist in der Regel zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht, eine Eintragung ist üblicherweise nicht nötig. Herstellerinformationen können Ihnen bei der passenden Kombination helfen, sind aber vor allem Service und nicht “die” rechtliche Grundlage. Das ist in der Regel zulässig; üblicherweise ist keine zusätzliche administrative Maßnahme erforderlich, sofern die genehmigten Angaben (CoC/PVA/Handbuch) eingehalten werden. - 1b – andere Reifengröße, aber innerhalb der bereits genehmigten/aufgeführten Größen:
Manche Motorräder sind bereits bei der Homologation mit mehreren zulässigen Reifendimensionen genehmigt. Wenn Ihre montierte Größe innerhalb dessen liegt, was im Zulassungsdokument (certificat d’immatriculation/inschrijvingsbewijs), im CoC (certificat de conformité/gelijkvormigheidsattest), im Approval Report/PVA oder im Herstellerhandbuch genannt ist, ist das grundsätzlich ohne zusätzliche administrative Änderung möglich – vorausgesetzt, Sie bleiben auch bei den technischen Kennwerten im zulässigen Bereich. - 1c – geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart (Abweichung vom genehmigten Zustand):
Sobald Sie außerhalb der genehmigten Größen/Bauarten unterwegs sind, gilt das als Abweichung vom genehmigten Zustand. Dann ist in Belgien eine Bewertung im Rahmen der technischen Kontrolle (contrôle technique/keuring) erforderlich; je nach Fall ist zusätzlich eine administrative Regularisierung/individuelle Genehmigung notwendig.
Wichtig für Fall 1 insgesamt: Die montierten Reifen müssen typgenehmigt sein (bei Motorradreifen ist die entsprechende ECE-Typgenehmigung relevant) und Tragfähigkeits- sowie Geschwindigkeitsindex dürfen nicht schlechter ausfallen als gefordert. Genau hier scheitern Umbereifungen in der Praxis häufig: Die Dimension passt optisch, aber Index, Bauart oder Freigängigkeit sind nicht sauber nachgewiesen bzw. entsprechen nicht den Vorgaben aus CoC/PVA/Herstellerhandbuch.
Belgien