Gesetzliche Gewährleistung
Beim Kauf von Waren stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. In der Europäischen Union besteht für Konsumgüter grundsätzlich ein gesetzlicher Gewährleistungsschutz von mindestens zwei Jahren. Je nach EU-Mitgliedstaat können darüber hinausgehende gesetzliche Regelungen gelten.
Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig von einer eventuell zusätzlich angebotenen Herstellergarantie oder gewerblichen Haltbarkeitsgarantie.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf einen Blick

Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten sowie zu den in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten geltenden Regelungen finden Sie auf der Informationsseite der Europäischen Union:
Weitere Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung
Gewährleistung und Herstellergarantie – wo liegt der Unterschied?
Die gesetzliche Gewährleistung ist ein gesetzlich vorgesehenes Recht gegenüber dem Verkäufer.
Eine Herstellergarantie bzw. gewerbliche Garantie ist dagegen eine zusätzliche Garantie, die ein Hersteller unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig für ein Produkt gewähren kann. Eine solche Garantie schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.
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