MICHELIN E Primacy 2 225/45 R19 92V
Technische Daten
Beschreibung
Entwickelt mit dem Fokus auf Langlebigkeit
Verlässliche Leistung, wenn es darauf ankommt – für langanhaltende Zuverlässigkeit
Geeignet für Benzin-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge
Optimierung der Energieeffizienz für Automobilhersteller
Optimierung der Energieeffizienz für Automobilhersteller
Genieße jede Fahrt mit dem MICHELIN e.Primacy 2. Entwickelt, um Energieeffizienz zu bieten, die den Kraftstoffverbrauch senkt oder die Reichweite der Batterie bei Elektro- und Hybridfahrzeugen ausgewählter Automobilhersteller optimiert(1).
Entwickelt für eine lange Lebensdauer
Auf dem Erfolg der MICHELIN e.Primacy Reihe aufbauend, wurde der MICHELIN e.Primacy 2 Sommerreifen entwickelt, um eine hohe Laufleistung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, sowie Hybrid- und Elektrofahrzeuge zu bieten – für ein längeres Fahrvergnügen.
Leistung, wenn es darauf ankommt, für lang anhaltende Zuverlässigkeit
Für mehr Vertrauen am Steuer und einen Reifen, der sowohl Zuverlässigkeit als auch Langlebigkeit bietet, setze auf den MICHELIN e.Primacy 2 Sommerreifen. Der langlebige Reifen erfüllt die Verordnung UN ECE-R177 für Nasshaftung selbst im gefahrenen Zustand(2), und erreicht zudem gemäß dem EU-Reifenlabel Klasse B in der Nasshaftung (R117)(3).
Der MICHELIN e.Primacy 2 trägt zur Reichweite der Batterie bei
Dieser Sommerreifen, der für hohe Langlebigkeit und anhaltende Zuverlässigkeit entwickelt ist, wird von Automobilherstellern(1) für ihre besonders energieeffizienten Fahrzeuge ausgewählt.
Sicher und leistungsfähig, auch im gefahrenen Zustand
Der Anspruch bei Michelin: Wir wollen Reifen produzieren, die sowohl in neuem als auch im gefahrenem Zustand hohe Leistungsfähigkeit bieten. Die MICHELIN EverGrip-Technologie ist dabei ein wichtiger Entwicklungsschritt: Sie sorgt dafür, dass Leistung und Zuverlässigkeit bis zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe (1,6 mm) optimal bleiben.
Engagement für die Umwelt
Nachhaltigkeit hat bei MICHELIN einen hohen Stellenwert. Entsprechend der hohen Umweltrichtlinien wird versucht, die Umweltbelastungen im Produktionsablauf stetig zu reduzieren. Reifen, die auch bei fortgeschrittener Abnutzung zuverlässig funktionieren, ermöglichen eine längere Nutzung. Die MICHELIN Long Lasting Performance Strategie zahlt sich durch konstante Leistung aus.
Hinweise:
(1) Automobilhersteller: Renault, Mercedes-Benz, Lexus, Kia, Li Xiang.
(2) Gefahren bedeutet, dass der Reifen auf der Maschine bis zur Tiefe des Profiltiefenindikators gemäß der europäischen Verordnung ECE R30r03f verschlissen (abgeraut) wurde. Er erfüllt die Verordnung UN ECE-R117.
(3) Alle Dimensionen des MICHELIN e.Primacy 2 sind laut EU-Reifenlabel in der Nasshaftung mit Klasse B bewertet.
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm
Luxemburg
