Beschreibung
Der Eagle F1 Asymmetric 3. Behalten Sie die Kontrolle und geniessen Sie die Fahrt.
Verkürzter Bremsweg auf nassen und trockenen Straßen
Mehr Haftung für agiles Handling und agile Kontrolle
Von führenden Fahrzeugherstellern verwendet
Der Ultra-High-Performance-Reifen bietet verkürzte Bremswege auf trockenen und nassen Straßen. Technologien der nächsten Generation sorgen für kürzere Bremswege, starken Grip für leistungsstarkes Handling auf nassen und trockenen Straßen, Kurvenstabilität, geringen Laufflächenverschleiss und hohe Kraftstoffeffizienz.
Mit der ActiveBraking-Technologie vergrössern sich beim Bremsen die Kontaktfläche und die Haftung. Dieser verbesserte Bodenkontakt sorgt auf nassen und trockenen Straßen für kürzere Bremswege.
Die neue Grip Booster-Mischung für den Eagle F1 Asymmetric 3 enthält Klebeharz, um die Haftung am Boden zu erhöhen. Dadurch verbessern sich der Grip beim Bremsen sowie die Haftung auf nassen und trockenen Straßen.
Die neue Reinforced Construction Technology sorgt für einen stabileren, leichten Aufbau, der besseres Handling, optimiertes Kurvenfahrverhalten, weniger Laufflächenverschleiss und eine bessere Kraftstoffeffizienz ermöglicht.
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm