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Zulassungsbescheinigung Teil 1 & Teil 2

Die Zulassungsbescheinigungen sind die wichtigsten Dokumente für Ihr Fahrzeug. Sie geben Aufschluss über den Eigentümer, die Fahrzeug-Identifikationsnummer, die Leistung und den Motor des Fahrzeugs und unterstützt Sie bei der Suche passender Reifen. Doch was ist der Unterschied zwischen den beiden Zulassungsbescheinigungen und wie passen die Begriffe „Fahrzeugbrief“ und „Fahrzeugschein“ dazu? Wir klären es im folgenden Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

 

Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung…?

Bei der Bezeichnung Fahrzeugschein handelt es sich um die alte Bezeichnung für die Zulassungsbescheinigung Teil I. Ergänzt wurde sie vom Fahrzeugbrief, heute als Zulassungsbescheinigung Teil II bekannt. Seit 2005 wurden in der Europäischen Union Fahrzeugbrief und -schein von der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II abgelöst. Hauptgrund hierfür war es, beide fälschungssicherer zu machen. Bis auf ein offizielles Siegel der Zulassungsbehörde erhielten die alten Dokumente nämlich keine sicherheitsrelevanten Merkmale. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein blassgrünes, gefaltetes Kärtchen, etwas größer als Scheckkartenformat. Sie ist auf Spezialpapier gedruckt, welches nur Behörden zugänglich ist. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird im DIN-A4-Format ausgestellt und ist ebenfalls grün gehalten.

Sowohl Fahrzeugbrief als auch -schein enthalten wichtige Informationen zu Fahrzeug und Eigentümer. Die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie häufiger, während Teil II nur selten zum Einsatz kommt und zu Hause aufbewahrt werden kann.

 

Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)

Der Schein muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden, wenn sich dieses im öffentlichen Straßenverkehr aufhält. Es enthält wichtige Informationen über den Halter und das Fahrzeug, beispielsweise das amtliche Kennzeichen, die zulässige Anhängelast oder die zulässige Gesamtmasse. Der Fahrzeugschein muss bei jeder Verkehrskontrolle vorgezeigt werden und wird bei An- oder Ummeldungen von der Zulassungsbehörde ausgestellt. Auch wenn nicht der Fahrzeughalter selbst fährt, ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 immer vorzuzeigen. Eine Kopie ist nicht ausreichend*.

Zulassungsbescheinigung Teil 1Die Zulassungsbescheinigung Teil I gibt Aufschluss über alle wichtigen technischen Daten des Fahrzeugs und dessen Zulassung. Dazu zählen:

  • Amtliches Kennzeichen
  • Name und Anschrift des Halters
  • Ort und Datum der Erstzulassung
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • KBA-Nummer (Angaben zum Typ des Fahrzeugs)
  • Zulässige Anhängelast und maximale Achslast
  • Zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs

Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)

Zulassungsbescheinigung Teil 2Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist ein wesentliches Dokument für Ihr Kraftfahrzeug. Sie bescheinigt in erster Linie die allgemeine Zulassung des Fahrzeugtyps und weist sowohl Eigentümer als auch Halter zu*. Beim Kauf, der An- und Abmeldung sowie Ummeldung des Fahrzeugs wird sie benötigt. Der Kfz-Brief dokumentiert die Eigentumsverhältnisse und enthält Angaben zur Zulassung, zu Vorbesitzern und Ausstattung. Bei einem Fahrzeugkauf erhalten Sie die den Fahrzeugbrief und sollten diesen im Anschluss sicher aufbewahren. Er muss aber nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.

*In den meisten Fällen ist der Halter auch der Eigentümer, Ausnahmen gibt es jedoch bei Firmen- oder Leasingfahrzeugen.

Diese Angaben finden Sie im Fahrzeugbrief:

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Datum der Erstzulassung sowie die ausstellende Behörde
  • Name und Adresse des Fahrzeughalters
  • Informationen über eventuelle Vorbesitzer
  • Technische Daten des Fahrzeugs

 

 

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Ihre häufig gestellten Fragen:

Was sind die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sind die aktuellen Fahrzeugpapiere in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird bei der Fahrzeugan- und ummeldung von der Zulassungsstelle ausgestellt und enthält wichtige Informationen zu den technischen Daten des Fahrzeugs und zu dessen Halter. Es ist erforderlich, den sogenannten Kfz-Schein immer im Fahrzeug mitzuführen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II, auch als Fahrzeugbrief bezeichnet, dient als Eigentumsnachweis und kann zu Hause aufbewahrt werden. Sie enthält auch Informationen über eventuelle Vorbesitzer oder über wichtige technische Daten des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil II bescheinigt auch die allgemeine Zulassung dieses Fahrzeugtyps für den Straßenverkehr.

Welche Informationen stehen auf dem Fahrzeugschein?

Auf dem Fahrzeugschein finden sich viele Informationen rund um die technischen Daten des Fahrzeugs. Dazu gehören Angaben zu passenden Reifen, der Anhängelast oder zur Motorleistung. Im Schein ist zudem immer der aktuelle Halter eingetragen, zu finden sind zudem die Schlüsselnummern, welche Hersteller und Modell eindeutig dokumentieren. Die genauen Vorgaben für den Fahrzeugschein sind in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt.

Wo steht was auf dem Fahrzeugschein?

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I finden sich alle Informationen über Fahrzeug und Halter. Unter Punkt 2 stehen die Angaben zum Fahrzeughalter, etwa Name und Anschrift. Der Punkt D enthält die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN).

Wo steht im Fahrzeugschein, wie viel PS das Auto hat?

Die Leistung des Autos steht unter P.2 und wird dort in Kilowatt (kW) angegeben. Um diese in PS umzurechnen, muss die angegebene Zahl lediglich mit 1,36 multipliziert werden.

Was bedeuten die Zahlen auf dem Fahrzeugschein?

Alle Angaben auf dem Schein stehen für technische Eigenschaften des Fahrzeugs oder dienen der genauen Zuordnung. Dazu gehören beispielsweise die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder technische Daten wie die Motorleistung und die maximale Anhängelast.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugbrief regelt die Besitzverhältnisse eines Autos und gibt Aufschluss über den aktuellen Eigentümer und Halter sowie eventuelle Vorbesitzer. Er ist nur bei der Anmeldung, Ummeldung oder dem Verkauf des Fahrzeugs erforderlich und muss der Behörde vorgelegt werden. Der Fahrzeugschein dagegen muss immer mitgeführt werden und enthält wichtige Angaben zu Fahrzeug und Halter.

Kann man den Fahrzeugschein im Auto lassen?

Ja, die Zulassungsbescheinigung Teil I sollte sich bestenfalls immer im Fahrzeug befinden. Im Falle einer Verkehrskontrolle muss sie vorgezeigt werden können, eine Kopie ist nicht ausreichend.

Fahrzeugschein verloren - was tun?

Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheins müssen Sie das umgehend an die Zulassungsstelle melden. Diese stellt Ihnen anschließend ein Dokument aus mit der Sie auch ohne Schein fahren dürfen. Bei einem Diebstahl müssen Sie zuvor eine Diebstahlanzeige bei der Polizei stellen, die anschließend der Behörde vorgelegt werden kann.

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