Die Zulassungsbescheinigung
Die Zulassungsbescheinigung ist eines der wichtigsten Dokumente für Ihr Fahrzeug. Sie enthält zentrale Angaben zur Zulassung, zum Fahrzeughalter, zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer, zur Leistung und zum Motor des Fahrzeugs. In Belgien besteht die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen: einem Teil, der im Fahrzeug aufbewahrt wird, und einem Teil, der zu Hause bzw. getrennt vom Fahrzeug verbleibt. Wir erklären, welche Bedeutung die beiden Teile haben und wann sie benötigt werden.
Zulassungsbescheinigung in Belgien
In Belgien wird die Zulassungsbescheinigung von der DIV, der Direktion für die Immatrikulation der Fahrzeuge, ausgestellt. Sie wird auch als „Certificat d’immatriculation“ oder „Kentekenbewijs“ bezeichnet. Seit 2013 besteht sie aus zwei Teilen: Teil I ist für das Fahrzeug bestimmt und muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Teil II wird zu Hause bzw. getrennt vom Fahrzeug aufbewahrt.
Die belgische Zulassungsbescheinigung ist kein Eigentumsnachweis. Sie belegt vor allem, dass das Fahrzeug zugelassen ist und enthält wichtige Informationen zum Fahrzeug und zum Zulassungsinhaber.
Rechtliche Bedeutung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I dient als Nachweis der Zulassung und muss im Fahrzeug vorhanden sein, wenn dieses am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Sie wird bei Verkehrskontrollen benötigt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird nicht im Fahrzeug aufbewahrt. Sie dient vor allem dazu, bei Verkauf, Ummeldung oder anderen Zulassungsvorgängen den vollständigen Nachweis der Fahrzeugzulassung zu ermöglichen. Beim Verkauf eines Fahrzeugs werden beide Teile der Zulassungsbescheinigung an den Käufer übergeben.
Sicherheitsmerkmale
Die belgische Zulassungsbescheinigung verfügt über verschiedene Sicherheitsmerkmale, die eine Fälschung erschweren. Dazu gehören spezielles Papier, besondere Drucktechniken und individuelle Dokumentenangaben. Beide Teile gehören zusammen und sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I – Fahrzeugteil
Teil I der belgischen Zulassungsbescheinigung ist der Teil, der im Fahrzeug aufbewahrt wird. Er muss bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden können. Eine Kopie reicht in der Regel nicht aus.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält unter anderem folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Zulassungsinhabers
- Kennzeichen
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Datum der Erstzulassung
- Marke und Modell
- Fahrzeugklasse
- Motorleistung
- Hubraum
- Kraftstoffart
- Masse des Fahrzeugs
- Schadstoffklasse
Die Zulassungsbescheinigung kann bei der Identifizierung des Fahrzeugs helfen. Für die genaue Reifenauswahl sind jedoch häufig weitere Angaben erforderlich, etwa aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, dem CoC-Dokument oder aus bereits freigegebenen Reifengrößen.
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I muss dies der Polizei gemeldet werden. Anschließend kann über die zuständige Stelle ein Duplikat beantragt werden. Ist nur ein Teil der Zulassungsbescheinigung verloren gegangen, muss der noch vorhandene Teil bei der Beantragung des Duplikats vorgelegt werden.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II – Zuhause-Teil
Teil II der belgischen Zulassungsbescheinigung wird nicht im Fahrzeug mitgeführt. Er sollte zu Hause oder an einem anderen sicheren Ort getrennt vom Fahrzeug aufbewahrt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass bei Diebstahl des Fahrzeugs beide Teile der Zulassungsbescheinigung gleichzeitig entwendet werden.
Teil II wird insbesondere benötigt, wenn das Fahrzeug verkauft, umgemeldet oder ein Duplikat der Zulassungsbescheinigung beantragt wird. Beim Verkauf eines Fahrzeugs müssen dem Käufer beide Teile der Zulassungsbescheinigung ausgehändigt werden.
Wichtig: Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist in Belgien kein Nachweis über das Eigentum am Fahrzeug. Sie ist dennoch ein wichtiges Dokument, da sie zusammen mit Teil I zur vollständigen Zulassungsbescheinigung gehört.
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II
Geht Teil II verloren oder wird er gestohlen, muss ebenfalls eine Meldung bei der Polizei erfolgen. Mit der entsprechenden Verlust- oder Diebstahlanzeige kann anschließend ein Duplikat beantragt werden. Der noch vorhandene Teil der Zulassungsbescheinigung muss dabei vorgelegt werden.
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Ihre häufig gestellten Fragen:
Was sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II?
In Belgien ist die Zulassungsbescheinigung das zentrale Fahrzeugdokument. Sie wird von der DIV, der Direktion für die Immatrikulation der Fahrzeuge, ausgestellt und bestätigt, dass ein Fahrzeug zugelassen ist. Die Zulassungsbescheinigung wird auch als „Certificat d’immatriculation“ oder „Kentekenbewijs“ bezeichnet.
Welche Informationen stehen auf der Zulassungsbescheinigung Teil I?
Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen wichtige Angaben zum Fahrzeug und zum Zulassungsinhaber. Dazu gehören unter anderem das Kennzeichen, der Name und die Anschrift des Zulassungsinhabers, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, das Datum der Erstzulassung sowie technische Angaben wie Marke, Modell, Fahrzeugklasse, Motorleistung, Hubraum, Kraftstoffart, Masse und Schadstoffklasse.
Wo steht was auf der belgischen Zulassungsbescheinigung?
Die belgische Zulassungsbescheinigung nutzt weitgehend europaweit einheitliche Feldbezeichnungen. Angaben zum Zulassungsinhaber finden sich im Bereich C. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer steht im Feld E. Angaben zur Marke und zum Fahrzeugtyp stehen im Bereich D. Die Motorleistung wird im Feld P.2 angegeben.
Wo steht auf der Zulassungsbescheinigung, wie viel PS das Auto hat?
Die Motorleistung steht im Feld P.2. Sie wird dort in Kilowatt angegeben. Um den Wert in PS umzurechnen, wird die Kilowatt-Zahl mit 1,36 multipliziert.
Was bedeuten die Zahlen und Buchstaben auf der Zulassungsbescheinigung?
Die Buchstaben und Zahlen auf der Zulassungsbescheinigung kennzeichnen bestimmte Fahrzeug- und Zulassungsdaten. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zum Zulassungsinhaber, zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer, zur Marke, zum Fahrzeugtyp, zur Motorleistung, zum Hubraum, zur Kraftstoffart oder zur Fahrzeugklasse. Viele dieser Feldbezeichnungen sind innerhalb der EU vereinheitlicht, damit Fahrzeugdaten auch grenzüberschreitend besser zugeordnet werden können.
Was ist der Unterschied zwischen Teil I und Teil II?
Teil I der belgischen Zulassungsbescheinigung ist der Fahrzeugteil. Er wird im Fahrzeug aufbewahrt und muss bei einer Verkehrskontrolle vorgelegt werden können.
Teil II ist der Zuhause-Teil. Er sollte nicht im Fahrzeug liegen, sondern sicher und getrennt vom Fahrzeug aufbewahrt werden. Er wird vor allem bei Verkauf, Ummeldung oder bei der Beantragung eines Duplikats benötigt.
Kann man Teil I der Zulassungsbescheinigung im Auto lassen?
Ja, Teil I der Zulassungsbescheinigung muss im Fahrzeug aufbewahrt werden. Bei einer Kontrolle muss das Dokument vorgezeigt werden können. Teil II sollte dagegen nicht im Fahrzeug liegen, sondern zu Hause oder an einem anderen sicheren Ort aufbewahrt werden.
Zulassungsbescheinigung verloren – was tun?
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung muss dies der Polizei gemeldet werden. Die Polizei stellt eine Verlust- oder Diebstahlbescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kann anschließend ein Duplikat der Zulassungsbescheinigung beantragt werden.
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