Beschreibung
Konstante Leistung auf winterlichen Straßen
Der Wintrac zeichnet sich durch hervorragenden Grip auf nassen oder glatten Straßen aus. Er reagiert auch bei plötzlichem Bremsen oder bei schnellen Lenkbewegungen sicher und zuverlässig. Ein Detail, das sofort ins Auge fällt, ist die V-Form im Profil. Das die V-Struktur sich nicht genau in der Reifenmitte befindet, hat seinen guten Grund, denn das außermittige Profil sorgt dafür, dass der Wintrac unglaublich leise und dabei optimalen Komfort bietet. Und das sogar bei Geschwindigkeiten bis 210 km/h. Dank dem sogenannten CAR-Prinzip sind die Berührungsflächen zwischen Lauffläche und Straße auf der linken und auf der rechten Seite immer präzise ausbalanciert. Der Wintrac liegt daher immer perfekt auf der Straße, besitzt einen unvergleichlichen Grip und einen hervorragenden Geradeauslauf.
Um 10.000 km verlängerte Lebensdauer der Reifen
Silica-Laufflächenmischung der neuen Generation mit hoher Dichte
Um 10 % höhere Vermeidung von Aquaplaning
Verbessertes Profildesign mit patentierten 3D-Lamellen
Bessere Haftung auf nassem und schneebedecktem Untergrund
5 % mehr Kontakt zwischen Lauffläche und Straße
Angaben zur Produktsicherheit
Importeur
Kontakt
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm