Beschreibung
UltraContact NXT - Nachhaltigkeit, die sich ultra anfühlt.
Maximale Sicherheit*, mehr Nachhaltigkeit**. – entwickelt in Deutschland.
Nachhaltig mit bis zu 65%*** recycelten und erneuerbaren Materialien.
Ultralang ein gutes Fahrgefühl.Ultralang ein gutes Fahrgefühl.
Sicher und nachhaltig entschieden.
Nachhaltig durch die Vereinigung von natürlichem Gummi, biobasiertem Silika aus der Asche von Reishülsen, recycelten PET-Flaschen und wiederverwertetem Stahl mit weiteren Komponenten - ohne Kompromisse bei Sicherheit und Performance.
Die spezielle Konstruktion und Gummimischung bieten eine langanhaltende Ausdauer und einen ausgewogenen Fahrkomfort. Genießen Sie so ein langanhaltendes Fahrerlebnis, dank dieses robusten und langlebigen Reifens.
EU-Reifenlabel mit A / A / A Wertung bei Rollwiderstand, Nassbremsen und Rollgeräusch in allen Größen. Dank dieser maximalen Bewertung können Sie dem UltraContact NXT vertrauen, egal wohin und wie weit Sie fahren.
Rechtliche Hinweise:
* Maximale Sicherheit: in Bezug auf Nasshaftung Klasse A, bestmögliche EU-Label Bewertung.
** mehr Nachhaltigkeit: innerhalb des Continental-Sommerportfolios.
*** Der genaue Anteil hängt von der Reifengröße ab. Der UltraContact NXT beinhaltet recyceltes und erneuerbares Material und nach ISCC PLUS Massenbilanz-zertifiziertes Material aus biologischen, biologisch-zirkulären und/oder zirkulären Rohstoffen.
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm
