Beschreibung
Der MICHELIN CrossClimate 3 ist ein Ganzjahresreifen, der für den Einsatz bei unterschiedlichen Wetterbedingungen – auch bei Schnee – entwickelt wurde. Er nutzt bewährte MICHELIN Technologien, darunter die Thermal Adaptive Tread Compound Technologie, die sich an wechselnde Straßenverhältnisse anpasst. Der Reifen ist auf Komfort, Langlebigkeit und gleichbleibende Leistung über das ganze Jahr hinweg ausgelegt.
Ganzjährig verlässlich unterwegs – zu jeder Jahreszeit
Längere Nutzungsdauer dank langlebiger Lauffläche – ohne Kompromisse bei der Zuverlässigkeit
Auch für Elektrofahrzeuge geeignet
Zuverlässigkeit – das ganze Jahr
Der MICHELIN CrossClimate 3 bietet zuverlässige Leistung bei trockenen, nassen und verschneiten Straßenverhältnissen – zu jeder Jahreszeit. Die Thermal Adaptive Tread Compound Technologie passt sich wechselnden Bedingungen an und unterstützt die Fahrzeugkontrolle. Das optimierte Profildesign verkürzt den Bremsweg auf nasser Fahrbahn um 4 %. Zusätzlich ist der Reifen mit dem 3PMSF-Symbol für den Einsatz bei Schnee zertifiziert.
Ein Ganzjahresreifen – auch für dein Elektrofahrzeug
Mehr Reichweite pro Ladevorgang. Mehr Ruhe. Der MICHELIN CrossClimate 3 ist auf die Anforderungen deines Elektrofahrzeugs abgestimmt und reduziert zugleich dank Pioano Acoustic Technologie Fahrgeräusche – für mehr Fahrkomfort, ob mit neuen oder gefahrenen Reifen.
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm
Luxemburg
