Typisch bei den meisten Modellen ab Baujahr 2000. Hier wird in der Praxis nach drei Situationen unterschieden:
- 1a – gleiche Reifengröße, anderer Hersteller (Dimension und Bauart bleiben gleich):
Das ist in der Regel zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht, eine Eintragung ist üblicherweise nicht nötig. Herstellerinformationen können Ihnen bei der passenden Kombination helfen, sind aber vor allem Service und nicht “die” rechtliche Grundlage. Das ist in der Regel zulässig; üblicherweise ist keine zusätzliche Registrierung nötig, sofern Sie die genehmigten Dimensionen/Bauarten und die technischen Kennwerte gemäß CoC/Typdaten einhalten. - 1b – andere Reifengröße, aber innerhalb der bereits genehmigten/aufgeführten Größen:
Manche Motorräder sind bereits bei der Homologation mit mehreren zulässigen Reifendimensionen genehmigt. Wenn Ihre montierte Größe innerhalb dessen liegt, was in den CoC-Daten bzw. den bei der SNCA geführten technischen Daten genannt ist, ist das grundsätzlich ohne zusätzliche Registrierung möglich – vorausgesetzt, Sie bleiben auch bei den technischen Kennwerten im zulässigen Bereich. - 1c – geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart (Abweichung vom genehmigten Zustand):
Sobald Sie außerhalb der genehmigten Größen/Bauarten unterwegs sind, gilt das als technische Änderung. Dann ist in Luxemburg eine Vérification und/oder Réception der Änderung erforderlich und – je nach Fall – die Registrierung der Änderung bei der SNCA, und zwar vor dem nächsten „Contrôle technique“ (maximal innerhalb von zwei Monaten nach Umbau).
Wichtig für Fall 1 insgesamt: Die montierten Reifen müssen typgenehmigt sein (bei Motorradreifen ist die entsprechende ECE-Typgenehmigung relevant) und Tragfähigkeits- sowie Geschwindigkeitsindex dürfen nicht schlechter ausfallen als gefordert. Genau hier scheitern Umbereifungen in der Praxis häufig: Die Dimension passt optisch, aber Index, Bauart oder Freigängigkeit sind nicht sauber nachgewiesen bzw. entsprechen nicht den CoC/Typdaten; bei Änderungen an Rädern/Reifen verlangt die SNCA zudem entsprechende Nachweise (Bericht eines agréierten technischen Dienstes oder Umrüstbescheinigung mit technischen Gutachten).
Luxemburg