Beschreibung
ContiEcoContact™ 5 – entwickelt für Mittel- und Kompaktklasse.
- Optimierter Rollwiderstand für weniger Kraftstoffverbrauch
- Hohe Bremssicherheit und kurze Bremswege auf nasser Fahrbahn
- Optimales Handling auf nasser und trockener Fahrbahn
Kurze Bremswege auf nasser und trockener Straße mit niedrigem Rollwiderstand zu kombinieren, galt bisher als höchst problematisch. Mit dem neuen ContiEcoContact 5 stellt Continental nun ein Produkt vor, das beides problemlos zusammen bringt. Dabei mussten die Reifenentwickler bei allen Bestandteilen des Pneus – Karkasse, Mischung, Reifenkontur und Profildesign – neue Wege gehen.
Rollwiderstand:
Dieser fortschrittliche Reifen ist optimal für lange Strecken geeignet sowie für Fahrer, die spritsparend und umweltschonend unterwegs sind.
Bremsverhalten:
Das Reifendesign verbessert die Nassgriff-Eigenschaften und gibt Ihnen somit erhöhte Sicherheit beim Bremsen.
Reifen mit ContiSeal™ Innenbeschichtung. Vermindert die Folgen einer Verletzung des Reifenprofils: Durchstiche bis 5 mm Durchmesser (z. B. Nagel) werden dank einzigartiger Technologie sofort versiegelt.
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller
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Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm