Beschreibung
Alnac 4G Winter - High Performance-Winterreifen
- Advanced Sipe Technology – hervorragende Traktion und ausgezeichnetes Fahrverhalten in Kurven.
- Abgestufte Längsrillen für besonders gute Straßenhaftung.
- Ausgestellte seitliche Rillen für bessere Ableitung von Wasser, Schnee und Eis.
- Optimale Auslegung des symmetrischen Profils in Laufrichtung für geringe Geräuschentwicklung.
- Apollo Verschleißanzeiger für Winterreifen
Apollo – Gewinner des Technology Awards
Der "Tire Technology International Awards for Innovation and Excellence" wird jedes Jahr im Rahmen der in Deutschland stattfindenden Tire Technology Expo vergeben.
Die Jury besteht aus einem Expertengremium der Reifenindustrie und vergibt diesen Preis an Unternehmen, die besondere Leistungen im Bereich der Innovations- und Technologieentwicklung vorzuweisen haben.
Apollo Tyres wurde bereits zweimal als Reifenhersteller des Jahres ausgezeichnet (2013 und 2015).
Hersteller-Informationen
Wichtige Informationen
Apollo-Reifengarantie
Die Apollo-Reifengarantie ist gültig für 2 Jahre ab Kaufdatum bis zu einer Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Die Garantie umfasst alle Apollo Pkw-, SUV-, Llkw und 4x4-Reifen mit Kaufdatum ab dem 01.09.2016.Abgedeckt werden:
- Reifenschäden durch Unfall
- Anprallschäden z.B. Beule durch Anfahren an einen Bordstein
- Irreparable Reifenschäden z.B. Einfahren einer Schraube oder eines Nagels
Ausgenommen sind:
- Mutwillige Beschädigung des Reifens
- Unsachgemäße Verwendung z.B. durch Fahren mit zu niedrigem Luftdruck oder zu hoher Beladung
- Irreguläre Abnutzung des Reifen durch z.B. Fahren auf einer Rennstrecke
- Ungleichmäßiges Profilbild durch falsche Einstellung der Achsgeometrie oder fehlerhafte Montage des Reifens
- Erstattung sonstiger Folgekosten wie Montage, Abschleppkosten, Sach- und Personenschäden
Unsere Leistungen:
- Bei Abnutzung bis 51% des Profils bekommen Sie Ihren Apollo-Reifen kostenlos ersetzt
- Bei Abnutzung von 50% bis zu 1,6 mm bekommen Sie 50% Rabatt auf einen Apollo-Reifen
Garantiekarte
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm