Beschreibung
T-Trac 2
- Vollsilikamischung mit fein abgestimmtem Profil
- Drei zentrale Längsrillen
- Optimierte Profilblockverteilung
- Asymmetrischer, nicht laufrichtungsgebundener Reifen
- Geringer Rollwiderstand
- Optimale Straßenhaftung auf nasser Fahrbahn
- Widerstandsfähiger Reifen, lange Lebensdauer
- Schnelle und gleichmäßige Wasserableitung
- Niedrige Geräuschentwicklung
- Stabiles Fahrverhalten und sportliches Aussehen
- Für Geschwindigkeiten von bis zu 190 km/h geeignet
Der T-Trac2 ist ein durchdachter, energieeffizienter Reifen mit hohen Sicherheitsreserven.
Das optimierte Profilblockdesign und die hochwertige Silika-Laufflächenmischung sorgen bei diesem Reifen für einen geringen Rollwiderstand. Darüber hinaus ist der T-Trac2 äußerst verschleißfest und bietet sowohl bei trockener als auch bei nasser Fahrbahn ein hervorragendes Fahrverhalten und eine ausgezeichnete Bremsleistung.
Durch diese Eigenschaften qualifiziert sich der Reifen ideal für den Stadtverkehr, wo häufiges Anhalten und Anfahren die Regel ist. Mit dem Geschwindigkeitsindex T eignet sich der T-Trac 2 jedoch auch hervorragend für Langstreckenfahrten – er ist also ein echter Allrounder.
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm