Beschreibung
Umweltfreundlicher High-Performance-Reifen
Eine Kombination aus rundum laufenden Rillen und Querrillen bietet eine verbesserte Wasserableitung. Eine Kombination aus starren und festen Schulterblöcken sorgen für bessere Haftung, verbesserte Kurvenführung und sehr gutes Bremsverhalten auch unter schwierigen Fahrbedingungen.
Hersteller-Informationen
Wichtige Informationen
NEXEN TIRE Rundum-Schutz-Garantie
Nur gültig beim Kauf von vier NEXEN Reifen aus folgendem Produktportfolio: N’Fera Sport, N’Fera Primus, N’Fera RU1, N’Blue HD Plus, Winguard Sport2 + SUV, Winguard Snow’G3, Winguard Snow’G WH2, N’Blue 4SeasonNEXEN TIRE ersetzt Ihre beschädigten Reifen garantiert bei:
- Aufprallschäden
- Stichverletzungen
- Vandalismus
- Diebstahl
Ausgeschlossen sind Schäden durch:
- Überladung oder Schäden, die auf einen falschen Reifenluftdruck zurückzuführen sind.
- „Burnouts“ (gezieltes durchdrehen lassen der Räder) und „Drifts“ sowie jegliche Art von Schäden, die im Renneinsatz auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Straßen entstanden sind.
- Unsachgerechte Montage, Wuchten und Aufziehen des Reifens.
- Unsachgemäße Einlagerung und Transport der Reifen inkl. durch Witterung verursachte Schäden.
- Mechanisch bedingte Fehlstellung der Räder oder Achsen, die zu einem erhöhten oder ungleichmäßigen Reifenabrieb (Verschleiß) führen.
- Feuer und Brand
Download NEXEN Garantieflyer
Bitte beachten Sie: die Garantie wird nur für Verbraucher und Händler in Deutschland gewährleistet.
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm